Hygienekontrollen EN

Unsere versierten Mitarbeiter beraten Sie über vorbeugende Maßnahmen und Risikofaktoren, die in Ihrem Hause  Einflüsse auf die hygienische Sicherheit nehmen können.

Im Zuge der vorgeschriebenen oder freiwilligen Hygienekontrollen entnehmen unsere zertifizierten Wasserprobennehmer fachgerecht die Wasserproben. Diese werden durch ein zertifiziertes Labor ausgewertet, so dass der Analysenbefund gegenüber dem Gesundheitsamt verbindlich ist.

Bei auffälligem Befund beraten wir Sie über weitere Vorgehensweisen und führen mit unserem erfahrenen Servicepersonal notwendige Maßnahmen und / oder Nachuntersuchungen durch.

  1. Im Trinkwasserbereich gemäß der Trinkwasserverordnung
  2. Im Kühlwasserbereich gemäß den VDI und VDMA-Richtlinien

Trinkwasserbereich

Am 14.12.2012 trat die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Hier gibt es wesentliche Neuerungen für Immobilienbesitzer und -verwalter, d.h., für vermietete, nicht öffentlich genutzte Anwesen wie folgt:

  • Die Anzeigepflicht für Großanlagen nach § 13 Abs. 5 der ersten Verordnung entfällt ersatzlos.
  • Die routinemäßige Übersendung von unauffälligen Untersuchungsbefunden an die Gesundheitsbehörde ist nicht mehr erforderlich.
  • Der Termin für die erstmalige orientierende Untersuchung auf Legionellen wird verlängert. Neuer Stichtag für den spätesten Abschluss der Untersuchung ist der 31.12.2013.
  • Der Untersuchungsintervall für private, nicht öffentlich genutzte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung wurde auf drei Jahre ausgedehnt, sofern die Untersuchungsergebnisse der Erstuntersuchung den technischen Maßnahmenwert für Legionellen nicht überschreiten.

 

Kühlwasserbereich

Die Bedingungen in Kühlwässern sind u. U. ideal für die Vermehrung von Mikroorganismen (25 bis 35 °C und Nährstoffangebot), unter anderem auch für Legionellen, die sowohl mit dem Füllwasser als auch über die Luft eingetragen werden.

Im Gegensatz zum verdunsteten Wasser und rekondensierten Nebelschwaden, die sich aus reinem Wasser und den flüchtigen Komponeneten im Kühlwasser zusammensetzen, haben die ausgetragenen Aerosoltröpfchen die gleiche Zusammensetzung wie das Kreislaufwasser, transportieren also auch die darin enthaltenen Mikroorganismen wie z. B. Legionellen. Das ist die Ausgangslage für eine mögliche Gefährdung durch Einatmung kontaminierter Aerosole aus Kühltürmen.