Wasseraufbereitungsanlagen
- Lieferung und Montage kompletter Wasseraufbereitungssysteme für offene Verdunstungs-
kreisläufe mit BAMATRONIK-Zentralsteuergeräten - Dosier- und Abschlämmeinrichtungen für Kesselspeisewasser
- Enthärtungsanlagen
- Vollentsalzungsanlagen / Umkehrosmosen
- Dosieranlagen
- Nachrüstung bereits bestehender Anlagen auf den neuesten Stand der Technik
- Montage, Reparatur und Wartung aller gängigen Wasseraufbereitungsanlagen
- Ersatzteile
Dosierchemikalien
- Härtestabilisierung, Dispergierung und Korrosionsschutz
- Algen- und Schleimbakterienbekämpfung
- Kesselwasseraufbereitung
- Trinkwasser, entsprechend der Trinkwasserverordnung und DVGW-Prüfung
Reinigungen
- chemisch-wasserseitige Entkalkungen von Kondensatoren, Boilern, Wärmeaustau-
schern, Verdunstungskühlern - Entkalkung und Entrostung wasserführender Systeme
- mechanische Entkalkungen und Entschlammungen
- Bekämpfung von Algen und Schleimbakterien in Kühltürmen und Luftwäschern
- kältemittelseitige Reinigungen (Erfahrung in Kernkraftwerken, Eisbahnen, Industrie-
betrieben) - hydrodynamische Reinigungen mit Hochdruckwasser bis 950 bar
- chemische Entölungen (Eisbahnen usw.)
- Lieferung von Reinigungschemikalien für chemisch-wasserseitige Reinigungen
Wir verwenden nur Reinigungschemikalien mit hochwertigen Inhibitoren, die die entsprechenden Metalloberflächen zuverlässig schützen.
Kühlturm-Service
- Montage, Reparatur und Wartung aller gängigen Kühlturmfabrikate
- Lieferung und Montage von Kühlturmeinbauten und Tropfenabscheidern
- Kühlturmsanierung
Labor
- Erstellung und Auswertung von Wasseranalysen
- Belagsanalysen
- Überwachung von Heizungskreisläufen
- Analytische Überwachung von Reinigungsabläufen
- Beratung beim Einsatz unserer Chemikalien
- Geräte zur analytischen Überwachung und Test-Kits
- Mikrobiologische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung in Zusammenarbeit mit einem Speziallabor
Die Einhaltung der Umweltvorschriften bei allen wassertechnischen Vorgängen ist für uns als Fachbetrieb, gemäß § 62 Abs. 4 Nr. 3 und 4 WHG i. V. mit § 3 (Übergangs-)VUmwS (früher § 19 l WHG), selbstverständlich.